Arbeitskleidung, was ist erlaubt?

Kleidung ist grundsätzlich ein Teil der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Auch im dienstlichen Bereich hat der Arbeitnehmer eine (geschützte) Privatsphäre, die ihm erlaubt, seine Kleidung (oder etwa Schmuck, Haar- und Barttracht, Tätowierungen) frei zu wählen. Allerdings darf der Arbeitgeber dieses Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers immer dann einschränken und seinem Arbeitnehmer Ge- bzw. Verbote hinsichtlich seines äußeren Erscheinungsbildes erteilen, wenn er gute Gründe hat.

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14. September 2016

Rückfragen an:
Mag. Florian Brutter


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